Im. Betrieb Gründung eines Betriebsrats

Was ist zu tun?

82 Kandidaten traten auf der IG Metall-Liste zur Betriebsratswahl beim Sägerhersteller Wikus an.

Betriebsräte haben wichtige gesetzlich verbriefte Rechte, die ihnen die effektive Vertretung der Beschäftigten ermöglichen. Wenn in Deinem Betrieb noch kein Betriebsratsgremium existiert und Deine Branche von der IG Metall betreut wird, dann unterstützen wir Dich gerne bei der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats. Melde Dich gerne kurz bei uns, damit wir Dich anrufen können.


Gerechtigkeit und Transparenz

In einem Betrieb ohne Tarifvertrag können Chefs nach Gutdünken entscheiden, wer wie viel verdient. Dass führt oft zu Ungerechtigkeit: Zwei Beschäftigte in der gleichen Position, die gleich viel leisten, werden trotzdem unterschiedlich bezahlt. Mit Tarifvertrag sind die Entgelte klar geregelt und transparent.

 

Großer Effekt

Die Zahlen zeigen, wie groß der Effekt von Tarifverträgen für den Einzelnen ist. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Voraussetzung ist und bleibt die Tarifbindung. Die positiven Auswirkungen der Tarifbindung sind nicht aufs Finanzielle beschränkt. Auch in vielen anderen Punkten stehen Beschäftigte mit Tarifvertrag weit besser da als ihre tariflosen Kollegen.

 

Arbeitszeit

48 Stunden pro Woche – so lange darf die wöchentliche Arbeitszeit im langfristigen Durchschnitt höchstens sein. Das regelt das Arbeitszeitgesetz. In tariflosen Bereichen beträgt die Arbeitszeit häufig 40 Stunden oder mehr in der Woche. Mit Tarifvertrag ist die Arbeitszeit dagegen deutlich geringer, in der Metall- und Elektroindustrie beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit zum Beispiel 35 Stunden in den alten Bundesländern, 38 Stunden in den neuen.

 

Urlaub und Urlaubsgeld

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei einer 5-Tage-Woche lediglich 20 Tage im Jahr. Beschäftigte mit Metall-Tarifvertrag haben Anspruch auf 30 Tage, dazu gibt es rund 70 Prozent eines Monatseinkommens als Urlaubsgeld.

 

Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld erhalten 77 Prozent der Beschäftigten mit Tarif, aber nur 42 Prozent der tariflos Beschäftigten.

 

Frauen

Die sogenannte Entgeltlücke – also der Betrag, den Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer – ist in tarifgebundenen Unternehmen deutlich kleiner als in tariflosen.

 

Azubis

Nach der Ausbildung übernommen werden: Diese Aussicht lässt viele Azubis ruhiger schlafen. In der Metall- und Elektro-Industrie und in der Stahlbranche ist die unbefristete Übernahme per Tarifvertrag gesichert, sofern es ein betriebliches Verfahren dazu gibt. Fehlt dieses, gibt es eine 12-monatige Übernahme.

Bei Tarifverhandlungen hat die IG Metall immer wieder besondere Regeln für Auszubildende durchgesetzt: Zum Beispiel, dass Fahrtkosten zur Berufsschule übernommen werden, Ausbildungsvergütungen überproportional steigen oder dass es freie Tage vor Prüfungen gibt.

 

Leiharbeit

Beschäftige bei Leiharbeitsfirmen erhalten in vielen Branchen der IG Metall Zuschläge. Die Branchenzuschläge verkleinern die oftmals bestehende Entgeltlücke zur Stammbelegschaft.

Für Leiharbeitnehmer, die in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt sind, hat die IG Metall außerdem in den Tarifverträgen „Leih- und Zeitarbeit“ vereinbart: Spätestens nach 24 Monaten Einsatzzeit müssen Betriebe Leiharbeitern einen festen Arbeitsplatz anbieten. Zudem müssen die Firmen mit dem Betriebsrat verhandeln, wenn sie Leiharbeitnehmer einsetzen wollen.

 

Bildung

Viele Berufe werden ständig anspruchsvoller. Die IG Metall verschafft den Beschäftigten bessere Fortbildungsmöglichkeiten. Dazu gibt es Tarifverträge über betriebliche Weiterbildung. Die Tarifrunde 2015 hat außerdem den Einstieg in die Bildungsteilzeit gebracht. Metall- und Elektro-Beschäftigte können sich nun freistellen lassen, wenn sie sich weitebilden oder studieren möchten. Die Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung ist garantiert.

 

Altersteilzeit

Flexible Übergänge in die Rente – das wünschen sich viele. Die Beschäftigtenbefragung der IG Metall hat ergeben, dass nur ein Drittel der Menschen glaubt, bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten zu können. Mit Tarifverträgen der IG Metall können viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Altersteilzeit gehen, zum Beispiel in der Metall- und Elektro- und in der Stahlindustrie mit ihren körperlich fordernden Berufen.

 


Tipp: Für Beschäftigte lohnt es sich, schon bei der Jobsuche auf die Tarifbindung von Unternehmen zu achten. Und wenn es in einem Betrieb keinen Tarifvertrag gibt, muss das kein Dauerzustand bleiben. Aktive Belegschaften können einen Tarifvertrag erkämpfen. Rat und Hilfestellung gibt es in den Geschäftsstellen der IG Metall.

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