Im Betrieb Leihbeschäftigte

Warum sich die Mitgliedschaft in der IG Metall für Leihbeschäftigte besonders lohnt.

Leihbeschäftigte: Dauerhaft mehr Geld für IG Metall-Mitglieder

Leihbeschäftigte, die mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind und mindestens sechs Monate bei ihrer Leihfirma beschäftigt sind, erhalten vom Arbeitgeber auf Antrag einen Mitgliederbonus zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbezahlt. Die Höhe ist abhängig von der Beschäftigungsdauer (siehe Tabelle unten).

Wichtig: Wer noch bis Ende Mai eines Jahres Mitglied wird, erhält bereits in diesem Jahr eine zusätzliche Zahlung, nämlich den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld. Für den Mitgliederbonus zum Urlaubsgeld muss man bis Ende November des Vorjahres Mitglied geworden sein.

Um die Extrazahlungen vom Arbeitgeber zu erhalten, muss diese jeweils beantragt werden. Dem Antrag muss eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung beigefügt werden, die sich das Mitglied eigenständig über das Selfservice-Portal auf igmetall.de herunterladen oder über die Geschäftsstelle beziehen kann (bitte in diesem Fall unter Angabe des vollen Namens, der Mitgliedsnummer, des Geburtsdatums und des Arbeitgebers über unser Kontaktformular anfordern). Leihbeschäftigte, die sich den Mitgliederbonus sichern wollen, müssen mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sein.

Wichtig: Die Mitgliedsbescheinigung darf bei der jeweiligen Antragstellung nicht vor dem 19. Mai bzw. dem 19. Oktober ausgestellt sein. Das bedeutet:

  1. Für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld kann der Antrag erst ab dem 19. Mai bis einschließlich 30. Juni gestellt werden.
  2. Für den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld kann der Antrag erst ab dem 19. Oktober bis einschließlich 30. November gestellt werden.

Für die fristgerechte Antragstellung muss der Posteingang/E-Mail-Eingang spätestens am 30. Juni bzw. 30. November erfolgen.

Für eine Mitgliedschaft sprechen neben dem Bonus auch der kostenlose Rechtsschutz der IG Metall und die Zugehörigkeit zu einer starken Solidargemeinschaft.

Solltest Du Fragen zu Deiner Abrechnung, dem Branchenzuschlag oder weiteren Dingen in Bezug auf Dein Arbeitsverhältnis haben, melde Dich bitte gern bei uns.

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